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Kein Erbe - dann pflichtteilsberechigt?


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Sie fühlen Sich benachteiligt, weil Sie enterbt wurden und nichts oder nur wenig vom Erbe erhalten haben?

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Die Enterbung geschieht etwa mit dem Berliner Testament. Der Ehegatte erbt, die Kinder enterbt - oder damit de facto auf den Pflichtteil gesetzt.

Auch der Miterbe oder Vermächtnisnehmer der zu wenig bekommt, kann den Pflichtteil fordern.
Infos und Rechtsberatung zum Pflichtteilsrecht
Ihren Pflichtteil erhalten und den Pflichtteilsanspruch durchsetzen -
dabei hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Buerstedde gerne:

Erfahren Sie,


Pflichtteil vermeiden
Sie wollen die spätere Geltendmachung des Pflichtteils durch den Ehegatten, Kinder und Enkel vermeiden?

Zu Lebzeiten können Sie den Pflichtteilsanspruch ausschließen, etwa in dem auf den Pflichtteil verzichtet wird.

Auch Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen können einen Pflichtteil verhindern.

Auch im Testament kann eine spätere Pflichtteilszahlung vermieden werden, etwa durch eine Pflichtteilsstrafklausel.

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