Pflichtteil umgehen - oder zumindest vermindern - Pflichtteil-Erbrecht-Bonn

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Pflichtteil umgehen - oder zumindest vermindern

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Pflichtteil umgehen - dem Erblasser stehen mehrere Möglichkeiten offen
Viele Erblasser wollen, um Streitigkeiten mit den Erben zu vermeiden, den Pflichtteilsanspruch vermeiden.
Neben dem notariellen Erb- oder Pflichtteilsverzicht bietet sich hier eine Testamentsgestaltung an, die den Pflichtteilsberechtigten die Geltendmachung des Pflichtteils madig macht. Typischerweise werden hierbei Pflichtteilsstrafklauseln eingesetzt.
Eine weitere Strategie ist, sofern lebzeitige Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten erfolgen, die mit der Bestimmung der Anrechnung auf den Pflichtteil zu versehen.
Eine weitere Strategie, den Pflichtteil zu reduzieren, ist das lebzeitige Verschenken an Dritte, man spricht auch von der Flucht in die Pflichtteilsergänzung.
Schließlich kann man ausländische Rechte ausnutzen, die keinen Pflichtteil kennen oder diesen beschränken.

In bestimmten Fällen kann auch durch eine Wahl ausländischen Rechts, welches den Pflichtteil nicht kennt, Pflichtteilsansprüche vermieden werden.
So sehen die meisten US-amerikanischen Bundesstaaten kein Pflichtteilsrecht vor. Insoweit könnte sich entsprechende Rechtswahl anbieten.
Eine solche Wahl können insbesondere amerikanische Staatsbürger treffen.
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