Pflichtteilsstrafklausel beim Berliner Testament - Pflichtteil-Erbrecht-Bonn

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Pflichtteilsstrafklausel beim Berliner Testament

Vorlagen / Muster
Pflichtteilsstrafklauseln Muster / Vorlagen fürs Berliner Testament
Einfache Pflichtteilsstrafklausel
"Verlangt eines unserer Abkömmlinge [gegen den Willen des Überlebenden] nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil, so steht diesem auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur der Pflichtteil zu."

Jastrow´sche Zusatzregelung:
"Abkömmlinge, die den Pflichtteil nicht verlangt haben, erhalten aus dem Nachlass des erstversterbenden Elternteils Geldvermächtnisse im Wert ihres gesetzlichen Erbteils, auszuzahlen beim Tod des Letztversterbenden."

Statt Pflichtteilsstrafklausel - Änderungsvorbehalt für den überlebenden Ehegatten
"Verlangt ein Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil, so kann der Überlebende von uns in diesem Fall die Erbeinsetzung beliebig ändern."

Achtung: Sämtliche dieser Testamentsvorlagen sollten ohne anwaltliche Beratung -am besten durch einen Fachanwalt für Erbrecht - nicht eingesetzt werden. Jede Klausel hat Ihre Tücken und sollte individuell auf die besondere Situation angepasst werden. Das Testament sollte so individuell sein, wie Ihre Schuhe. Sie passen nicht jedem!

Sie glauben‘s nicht? Ein paar Beispiele zum wach werden!
  • Was bedeutet den Pflichtteil verlangen? Bedeutet dies schon die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs?
  • Wenn Sie den Pflichtteil einmal verlangt haben, könnten Sie bereits automatisch enterbt sein (klassisches Berliner Testament mit Strafklausel) - auch wenn z.B. aus steuerlichen Gründen der Pflichtteil im Einvernehmen mit dem Erben ausgezahlt wird?
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